Herz 20: 146 - 147 (1995)
Vergütung der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung
ab 1.1.1995
S. Silber
München
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich mit den Spitzenverbänden
der gesetzlichen Krankenversicherungen im Dezember 1994 über
folgende Empfehlungen zur Vergütung der vor- und nachstationären
Behandlung nach §115a Abs. 3 SGB V ab 1. 1. 1995 geeinigt:
Als Vergütung für die vorstationäre Behandlung
wird vom Krankenhaus eine fallbezogene Pauschale in Höhe
des 1,8fachen Satzes des jeweiligen allgemeinen jahresdurchschnittlichen
Pflegesatzes von 1994 ohne Ausgleich und Berichtigungen berechnet.
Für die nachstationäre Behandlung werden pro Behandlungstag
(für maximal sieben Behandlungstage) eine Pauschale in Höhe
des 0,6fachen Pflegesatzes abgerechnet. Diese Sätze zur
letztendlich ambulanten Behandlung im Krankenhaus wurden an die
kassenärztliche Bundesvereinigung übersandt. Das Einvernehmen
wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit der KBV am 17. 1. 1995
in Köln hergestellt.Entsprechend einer Pressemitteilung
der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 13. 1. 1995 sollen
die Krankenhäuser für ambulante fachärztliche
Behandlungen weitgehend geöffnet werden. Dies würde
die Wahlfreiheit der Patienten erhöhen und ihnen wie bei
Privatpatienten die Möglichkeit geben, die diagnostischen
und therapeutischen Möglichkeiten der Krankenhäuser
nicht nur im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes
zu nutzen. Hierdurch könnten gegebenenfalls Doppeluntersuchungen
und unnötige Kosten vermieden werden ("Das Krankenhaus",
1/95)
Autor:
- Priv. Doz. Dr. med. S. Silber
- Herzkatheterlabor der
- Kardiologischen Gemeinschaftspraxis in der Klinik Dr. Müller
- Am Isarkanal 36
- 81379 München
ssilber@med.de