Am Mittwoch, den 18. Juni wurde der BNFI anläßlich des von Dr. Ettinger einberufenen Treffens in der Autobahnraststätte Kösching gegründet. BNFI steht vorläufig für Bund niedergelassener fachärztlich-tätiger Internisten in Bayern. Wenn eine Mitgliederzahl von mehr als 200 erreicht ist, soll das "B" in Berufsverband geändert werden.
Es haben sich ca. 70 in Bayern niedergelassene fachärztlich-tätige Internisten zur Gründungsveranstaltung eingefunden.
Folgendes Konzept wurde beschlossen (Auszug aus der vorläufigen Satzung):
Zweck und Aufgabenkreis:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluß niedergelassener fachärztlich-tätiger Internisten in Bayern zur Wahrung, Förderung und Vertretung der berufspolitischen und sonstigen gemeinsamen Belange. Die Zusammenarbeit der bestehenden Vertretungen der verschiedenen Teilgebiete der fachärztlich-tätigen Internisten soll koordiniert und der gegenseitige Informationsaustausch gefördert werden.
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft ist freiwillig, der Verband hat ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jeder bei der KV-Bayern als fachärztlich-tätiger Internist werden. Ärzte / Ärztinnen, die sich zum fachärztlich-tätigen Internisten umgemeldet haben, können bei Vorlage der KV-Bestätigung als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Sobald der Nachweis erbracht ist, daß sie als fachärztlich-tätige Internisten abrechnen, werden sie automatisch ordentliche Mitglieder.
Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Es ist der Nachweis zu erbringen, daß der / die Antragsteller/-in im letzten abgerechneten Quartal nach den fachärztlich-tätigen Internisten geltenden Bestimmungen abgerechnet hat (Bestätigung der KV oder Fotokopie der Seite mit den Gesprächsleistungen der Häufigkeitsstatistik mit unterschriebener Erklärung des Antragstellers).
Beiträge:
Der Beitrag für ein ordentliches Mitglied beträgt DM 200,- pro Jahr.
Vorstand:
Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, einem Schatzmeister, einem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer.
Die in Kösching durchgeführten Wahlen ergaben folgendes Ergebnis:
Um Mißverständnissen vorzubeugen muß noch einmal betont werden, daß nicht der Erwerb bzw. das Führen einer Teilgebietsbezeichnung für die Mitgliedschaft Voraussetzung ist, sondern der Entschluß, als fachärztlich-tätiger Internist abzurechnen. So könnte z. B. ein Internist mit Teilgebietsbezeichnung, der sich für die hausärztliche Tätigkeit entschieden hat, nicht Mitglied werden, während ein Internist ohne Teilgebietsbezeichnung, der sich für die fachärztlich-tätige Abrechnung entschieden hat, selbstverständlich als Mitglied aufgenommen wird. Immerhin soll nahezu die Hälfte aller fachärztlich-tätigen Internisten in Bayern ohne Teilgebietsbezeichnung sein.