Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns weist die Verunglimpfungen des DGB Bayern, Ärzte würden Patienten abzocken, scharf zurück. Es ist nicht tragbar, 18.000 bayerische Kassenärzte zu beschuldigen, wenn noch nicht einmal 1% der Ärzte Kostenerstattungen abrechnen und davon fast alle korrekt und ohne Beanstandung.
Seit dem zum 1. Juli 1997 in Kraft getretenen 2. GKV-Neuordnungsgesetz erhält jeder Pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung das Recht, bei seiner Krankenkasse eine Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip statt des bisherigen Sachleistungsprinzips zu wählen. Die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen, ist ausschließlich ein Wahlrecht des Versicherten und nicht des Arztes. Wird im Einzelfall gegen das rechtlich Zulässige verstoßen, riskiert ein Vertragsarzt disziplinarische Maßnahmen bis hin zum Zulassungsentzug. Das nehmen wir sehr ernst. Wir haben unsere Kassenärzte bereits über den aktuellen Sachstand informiert. Ihre Informationspflicht nicht erfüllt haben dagegen die Krankenkassen, die ihre Versicherten weder über ihre Rechte noch über die exakten Bedingungen, die sie selbst in ihren Satzungen gestalten können, aufgeklärt haben. Genau hier ist auch der DGB gefordert, denn seine Vertreter sitzen in den Entscheidungsgremien der Krankenkassen.
Die KVB fordert den DGB auf, seinen Einfluß geltend zu machen und dafür zu sorgen, daß die Krankenkassen ihre Versicherten schnellstmöglich ausreichend informieren. Wir, die bayerischen Kassenärzte, sind bereit, das gemeinsam mit den Krankenkassen zu übernehmen. Es genügt nicht, nur öffentlichkeitswirksame Anschuldigungen auszusprechen, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken und dabei weitere Verunsicherung in Kauf zu nehmen. Eine der Ursachen für das jetzt diskutierte Problem ist die Bereitschaft der Krankenkassen, mit stillem Einvernehmen des DGB in der Vergangenheit, ihren Versicherten großzügig am Schalter alles zu erstatten. Das hat der Gesetzgeber jetzt unterbunden.
Jeder Patient hat weiterhin - unabhängig vom Abrechnungsmodus
- einen gesetzlichen Anspruch auf eine ambulante ärztliche
Behandlung im medizinisch notwendigen Umfang ohne Zuzahlung. Daran
wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Jeder Versicherte
in ganz Bayern wird weiter einen Arzt seiner Wahl finden, der
ausschließlich auf Chipkarte alle notwendigen Leistungen
zur Verfügung stellt. Bei Problemen stehen wir jederzeit
mit unserer Kompetenz zur Verfügung. (münchner ärztliche
anzeigen, 30. August 1997, Nr. 35)