Am 9. Dezember 1998 faßte der Bewertungsausschuss nach §87 Abs. 3 SGB V in der 55. Sitzung folgenden Beschluß: Gültig ab 1.4.1999 werden die Sachkosten für ambulant vertragsärztlich durchgeführte diagnostische und therapeutische Herzkatheter pauschal festgelegt.
Vorausgegangen sind Verhandlungen mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, der KV (Dr. med. H. Spies) und des BNK (Dr. med. B. Levenson, Prof. Dr. med. S. Silber). Die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses werden im Folgenden als "BNK-Empfehlung" aufgeführt und mit den tatsächlich beschlossenen und im EBM verankerten Sachkosten verglichen. Ferner zeigt die folgende Tabelle den in den Sonderentgelten enthaltenen Anteil der Sachkostenpauschale sowie den sich zwischen ambulanter und stationärer Durchführung der gleichen Leistung ergebenden Differenzbetrag.
Aus diesen Zahlen folgt, daß sowohl für diagnostische als auch für therapeutische Herzkatheter von den Krankenkassen im Krankenhaus erheblich mehr für Sachkosten bezahlt wird als im ambulanten Bereich. (Si)
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Linksherzkatheter (LHK): |
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PTCA: | ||||||||
1-Gefäßerkrankung |
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Mehrgefäßerkrankung |
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LHK+PTCA (ab 1999): | ||||||||
1-Gefäßerkrankung |
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Mehrgefäßerkrankung |
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