Entsprechend einer Mitteilung der Bundesärztekammer ist die "Zentralstelle Qualitätssicherung" als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gegründet worden. Durch diese Maßnahme sollen die Patienten davor geschützt werden, daß Qualitätssicherungsmaßnahmen von sachfremden Kriterien bestimmt werden. Die ärztliche Zentralstelle wird die Qualitätssicherung entsprechend dem medizinischen Fortschritt weiter entwickeln. Dabei kann auch geprüft werden, ob alte Behandlungsverfahren durch neue ersetzt werden können oder müssen. Die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung erfordert ein großes Maß an Transparenz. Deshalb wird die Zentralstelle Qualitätssicherung regelmäßig in einer "Pressekonferenz die Ergebnisse ihrerer Tätigkeit der Öffentlichkeit präsentieren.